Start / Einführung

Praxisleitfaden

Stundenerfassung-App richtig einführen

Ein belastbarer Ablauf von Anforderung und Pilot bis Monatsabschluss.

Von Dr. Katharina Müller · Aktualisiert am 31. Juli 2026 · Quellen am Seitenende

Empfehlung: Führen Sie nicht zuerst Software, sondern einen klaren Zeitprozess ein. Ein kleines Pilotteam deckt unklare Pausen-, Rundungs- und Korrekturregeln schneller auf als ein unternehmensweiter Start.

Warum die Einführung kein reines IT-Projekt ist

Die Einführung einer Stundenerfassung ist zuerst eine organisatorische Entscheidung: Arbeitgeber müssen nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) ein System bereitstellen, mit dem Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden. Die Software bildet nur ab, was der Betrieb vorher entschieden hat – Pausenregeln, Korrekturwege, Zuständigkeiten. Wer diese Reihenfolge umdreht und zuerst ein Tool kauft, verlagert ungelöste Prozessfragen lediglich in die App.

Einführung in sechs Schritten

  1. Ist-Prozess erfassen: Orte, Schichtarten, Pausen und heutige Fehler notieren.
  2. Muss-Kriterien festlegen: App, Browser, Station, Projektcodes, Genehmigungen und Auswertungen priorisieren.
  3. Regeln entscheiden: Rundung, vergessene Buchung, automatische Pause, Rollen und Fristen dokumentieren.
  4. Pilot konfigurieren: fünf bis zehn Personen mit typischen Sonderfällen auswählen.
  5. Monat abschließen: Korrektur, Freigabe und Export real durchspielen.
  6. Ausrollen: kurze Anleitung, Ansprechpartner und feste Review-Termine nennen.

Welche gesetzlichen Vorgaben das Regelwerk abbilden muss

Bevor der Pilot startet, sollten die Regeln des Systems die gesetzlichen Grenzen korrekt abbilden. Die wichtigsten Eckwerte sind zeitlos und gelten unabhängig von Branche und Betriebsgröße:

Diese Punkte gehören als Prüfliste in die Pilotphase: Meldet das System einen Verstoß gegen Pausen- oder Ruhezeitregeln an der gestempelten Ist-Zeit, nicht nur am Plan?

Betriebsrat früh einbinden

Besteht ein Betriebsrat, ist die Einführung mitbestimmungspflichtig: Eine Zeiterfassungssoftware ist regelmäßig eine technische Einrichtung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, weil sie zur Verhaltens- und Leistungskontrolle geeignet ist. Der belastbare Weg ist eine Betriebsvereinbarung, die vor dem Rollout Erfassungswege, Korrekturprozess, Auswertungen, Zugriffsrechte und Löschfristen festhält. Das kostet in der Planung wenige Wochen – erspart aber den Konflikt, ein bereits ausgerolltes System nachträglich ändern zu müssen.

Aplano-Pilot konkret

Im 14-Tage-Test steht laut Anbieter der Pro-Funktionsumfang bereit. Legen Sie mindestens eine Schicht, eine ungeplante Stempelung, eine Pause, eine vergessene Buchung und einen Standortwechsel an. Prüfen Sie anschließend, welche Ansicht Mitarbeitende und Manager jeweils sehen.

Typische Fehlstarts

Zu viele Optionen

Drei Stempelwege gleichzeitig erhöhen Rückfragen. Mit dem häufigsten beginnen.

Unklare Korrektur

Ohne Frist und Freigabe wandert der Fehler nur von Papier in die App.

Kein Abschluss

Ein Monatsprozess braucht Verantwortliche, Prüftermin und dokumentierten Export.

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Wie lange sollte der Pilot dauern?
Mindestens zwei typische Arbeitswochen; besser bis zu einem vollständigen Monatsabschluss.
Welche Daten müssen vorab importiert werden?
Für den Start genügen Namen, Rollen, Vertragsstunden und Standorte. Historische Daten sollten nur mit klarer Notwendigkeit übernommen werden.
Wie misst man den Erfolg?
Fehlbuchungen, Korrekturzeit, pünktliche Monatsabschlüsse und Rückfragen der Mitarbeitenden sind aussagekräftiger als reine Login-Zahlen.
Muss der Betriebsrat vor der Einführung beteiligt werden?
Ja, wenn ein Betriebsrat besteht. Die Einführung einer technischen Einrichtung, die zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle geeignet ist, unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Üblich ist eine Betriebsvereinbarung zu Erfassungswegen, Korrekturen, Auswertungen und Löschfristen.
Welche gesetzlichen Vorgaben muss das Regelwerk abbilden?
Mindestens die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes: acht Stunden werktäglich, bis zu zehn bei Ausgleich (§ 3), Pausen von 30 bzw. 45 Minuten (§ 4), elf Stunden Ruhezeit (§ 5) sowie die Aufzeichnung von Mehrarbeit nach § 16 Abs. 2 ArbZG. Bei Minijobs kommt die Sieben-Tage-Frist des § 17 MiLoG hinzu.

Über die Autorin

Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

  1. BMAS: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung (Pflicht, Form, 82-Prozent-Wert).
  2. Bundesarbeitsgericht, Beschluss 1 ABR 22/21.
  3. Aplano: Preise und Funktionsmatrix, abgerufen Juli 2026.
  4. Aplano: Zeiterfassung per App, Geofencing und Terminal.
  5. TimeTac Preise, timr Preise und Timebutler Preise, Anbieterangaben.
  6. Arbeitszeitgesetz, insbesondere §§ 3 bis 5 und § 16 Abs. 2.
  7. § 17 MiLoG – Erstellen und Aufbewahren von Dokumenten.

Redaktionell geprüft am 31. Juli 2026. Preis- und Funktionsangaben können sich ändern; verbindlich sind die Angaben der Anbieter. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.