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Überstunden berechnen: Rechner, Formel und Zuschläge

Zehn Überstunden – was sind die wert? Die Antwort hängt an drei Zahlen: dem Stundenlohn, der sich aus dem Monatsgehalt ergibt, dem Zuschlag, den Tarif oder Vertrag vorsehen, und der Frage, ob die Stunden überhaupt vergütungspflichtig sind. Dieser Beitrag liefert den Rechner für Auszahlung und Freizeitausgleich, die Formel dahinter, eine Beispieltabelle und die Regeln, an denen die Rechnung im Streitfall hängt.

Von Dr. Katharina Müller · 21. September 2026 · Quellen am Seitenende

Kurz beantwortet: Überstunden werden in drei Schritten berechnet: Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33), dann Grundvergütung = Stundenlohn × Überstunden, dann Zuschlag = Grundvergütung × Zuschlagssatz. Bei 3.200 Euro brutto und 40 Wochenstunden liegt der Stundenlohn bei 18,48 Euro; zehn Überstunden mit 25 Prozent Zuschlag ergeben 184,80 Euro plus 46,20 Euro, zusammen 231,00 Euro brutto – oder 12,5 Stunden Freizeitausgleich. Einen gesetzlichen Zuschlag gibt es nicht; die Stunde selbst muss nach § 612 BGB bezahlt werden, wenn sie angeordnet, gebilligt oder geduldet war. Der Rechner unten rechnet Auszahlung und Freizeitausgleich für Gehalt oder Stundenlohn.

Überstundenrechner: Auszahlung und Freizeitausgleich

Überstunden berechnen

Monatsgehalt oder Stundenlohn, vereinbarte Wochenstunden, Zahl der Überstunden und Zuschlag eingeben – der Rechner zeigt den Stundenlohn, die Vergütung der Überstunden und den gleichwertigen Freizeitausgleich.

Stundenlohn
Grundvergütung
Zuschlag
Auszahlung brutto
Gleichwertiger Freizeitausgleich

Der Rechner läuft vollständig im Browser; es werden keine Eingaben übertragen. Faktor 4,33 = 52 Wochen ÷ 12 Monate. Er ersetzt keine Zeiterfassung mit Nachweisfunktion.

Die Formel: Überstunden in drei Schritten berechnen

Jede Überstundenabrechnung läuft auf dieselben drei Rechnungen hinaus – ob im Kopf, in der Tabelle oder in der Lohnsoftware.

Überstunden berechnen – Schritt für Schritt

1. Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Der Faktor 4,33 ist der Durchschnitt der Wochen je Monat (52 ÷ 12); der TVöD rechnet mit 4,348. Beispiel: 3.200 € ÷ (40 × 4,33) = 3.200 € ÷ 173,2 h = 18,48 €.
2. Grundvergütung = Stundenlohn × Überstunden. Beispiel: 18,48 € × 10 = 184,80 €.
3. Zuschlag = Grundvergütung × Zuschlagssatz. Beispiel: 184,80 € × 25 % = 46,20 €. Gesamt: 231,00 € brutto.

Wer nach Stundenlohn bezahlt wird, überspringt Schritt 1. Wer Überstunden nicht auszahlt, sondern in Freizeit ausgleicht, rechnet in Stunden statt in Euro: Zehn Überstunden mit 25 Prozent Zuschlag werden zu 12,5 Stunden Freizeit – sofern der Tarifvertrag den Zuschlag auch beim Freizeitausgleich vorsieht, was nicht alle tun. Wie das Monatsgehalt sauber in einen Stundenlohn umgerechnet wird, auch bei 38,5 oder 35 Wochenstunden, zeigt der Beitrag Stundenlohn berechnen.

Beispielrechnung: Vergütung von 10 Überstunden je Monat nach Gehalt, Wochenstunden und Zuschlag (brutto)
MonatsgehaltWochenstundenStundenlohn10 Überstunden ohne Zuschlagmit 25 %mit 50 %
2.400 €4013,86 €138,60 €173,25 €207,90 €
2.800 €38,516,80 €168,00 €210,00 €252,00 €
3.200 €4018,48 €184,80 €231,00 €277,20 €
3.600 €3523,75 €237,50 €296,88 €356,25 €
4.500 €4025,98 €259,80 €324,75 €389,70 €
2.000 €30 (Teilzeit)15,40 €154,00 €192,50 €231,00 €

Die erste Zeile zeigt, warum die Rechnung mehr ist als Arithmetik: Bei 2.400 Euro und 40 Wochenstunden liegt der Stundenlohn mit 13,86 Euro bereits unter dem Mindestlohn von 13,90 Euro. Werden die Überstunden dann nicht bezahlt, sinkt der effektive Stundenlohn weiter – ein Verstoß gegen § 1 MiLoG, der auch bei Gehaltsempfängern gilt.

Wann Überstunden überhaupt bezahlt werden müssen

Bevor gerechnet wird, muss die Stunde vergütungspflichtig sein. Das Gesetz kennt keinen eigenen Überstundenparagrafen; maßgeblich ist § 612 Abs. 1 BGB: Eine Vergütung gilt als vereinbart, „wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist“. Das Bundesarbeitsgericht verlangt dafür zweierlei. Erstens eine objektive Vergütungserwartung – sie fehlt regelmäßig bei Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, die 2026 bei 8.450 Euro im Monat liegt (BAG 22. Februar 2012 – 5 AZR 765/10). Zweitens muss die Überstunde vom Arbeitgeber veranlasst sein: angeordnet, gebilligt, geduldet oder zur Erledigung der Arbeit notwendig (BAG 4. Mai 2022 – 5 AZR 359/21). Wer freiwillig länger bleibt, ohne dass der Arbeitgeber davon weiß oder es hinnimmt, kann die Stunden nicht verlangen.

Der zweite Filter sind Abgeltungsklauseln im Arbeitsvertrag. „Mit dem Gehalt sind alle erforderlichen Überstunden abgegolten“ ist als Allgemeine Geschäftsbedingung intransparent und unwirksam, weil nicht erkennbar ist, wie viel Arbeit das Gehalt abdeckt (BAG 1. September 2010 – 5 AZR 517/09). Eine Klausel, die ein festes Kontingent nennt – etwa bis zu 20 Überstunden im Monat –, hat das Gericht dagegen gebilligt (BAG 16. Mai 2012 – 5 AZR 331/11). Innerhalb eines wirksamen Kontingents fällt die Rechnung oben also aus; erst die 21. Stunde wird bezahlt. Und auch dann gilt die Mindestlohngrenze: Gehalt geteilt durch alle tatsächlich geleisteten Stunden darf 13,90 Euro nicht unterschreiten (2027: 14,60 Euro).

Was rechtlich eine Überstunde ist und wie sie sich von Mehrarbeit und Plusstunden im Konto unterscheidet, erklärt der Beitrag Überstunden und Stundenkonto im Griff.

Zuschläge: Wer 25 Prozent bekommt – und wer nicht

Der Zuschlag ist der Teil der Rechnung, den viele für gesetzlich halten. Er ist es nicht. Das Arbeitszeitgesetz regelt Höchstarbeitszeiten und verlangt in § 6 Abs. 5 ArbZG nur für Nachtarbeit einen angemessenen Zuschlag oder Freizeitausgleich. Ein Überstundenzuschlag entsteht ausschließlich durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.

Überstundenzuschläge in verbreiteten Regelwerken
RegelwerkZuschlagAb wann
Gesetz (BGB, ArbZG)kein Überstundenzuschlag; nur Nachtarbeit (§ 6 Abs. 5 ArbZG)
TVöD (§ 8 Abs. 1)30 % in den Entgeltgruppen 1 bis 9, 15 % in den Entgeltgruppen 10 bis 15Überstunden im Sinne des § 7 Abs. 7 TVöD, nicht bei Ausgleich bis Ende der Folgewoche
Metall- und Elektroindustrie (Beispiel Tarifgebiet NRW)üblich 25 %, teils höhere Sätze bei umfangreicher Mehrarbeitje Manteltarifvertrag des Tarifgebiets
MFA-Gehaltstarifvertrag25 % Überstunden und Samstag, 50 % Sonntag, Feiertag und Nachtwenn kein Freizeitausgleich in 4 bis 12 Wochen
Arbeitsvertrag ohne Tariffrei vereinbar; ohne Regelung 0 %laut Vertrag

Eine Besonderheit betrifft Teilzeitkräfte. Viele Tarifverträge zahlen den Zuschlag erst ab der Vollzeitstundenzahl – für eine 30-Stunden-Kraft also erst ab der 41. Wochenstunde. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Praxis im Anschluss an den Europäischen Gerichtshof gekippt: Erhalten Vollzeitkräfte den Zuschlag ab der ersten Stunde über ihrer Regelarbeitszeit, steht er Teilzeitkräften ab der ersten Stunde über ihrer individuellen Arbeitszeit zu; im entschiedenen Fall war die Schwelle von 41 auf 32 Wochenstunden abzusenken (BAG 26. November 2025 – 5 AZR 118/23; EuGH 29. Juli 2024 – C-184/22 und C-185/22). Für die Rechnung heißt das: Die Zuschlagsschwelle ist die Vertragsstundenzahl, nicht die Vollzeit. Welche Stundengrenzen für Teilzeit sonst gelten, zeigt der Beitrag Teilzeit: Wie viele Stunden?; die Definition des Zuschlags steht im Lexikon.

Steuer und Sozialversicherung: Was vom Ergebnis bleibt

Der Rechner zeigt Bruttowerte, und das aus gutem Grund: Überstundenvergütung und Überstundenzuschlag sind normaler Arbeitslohn, der Lohnsteuer und Beiträge auslöst. Steuerfrei sind nach § 3b EStG allein Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit – bis 50 Prozent für Sonntage, 125 Prozent für Feiertage und 25 Prozent für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr (40 Prozent von 0 bis 4 Uhr), jeweils auf einen Grundlohn von höchstens 50 Euro je Stunde. Fällt eine Überstunde in die Nacht, kann also der Nachtzuschlag steuerfrei sein, der Überstundenzuschlag bleibt steuerpflichtig.

Eine Änderung ist angekündigt, aber nicht in Kraft: Der Referentenentwurf eines Arbeitsmarktstärkungsgesetzes vom 12. September 2025 sieht vor, Überstundenzuschläge bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei zu stellen – nur für Mehrarbeit über die tarifliche Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden beziehungsweise 40 Stunden ohne Tarifvertrag, und nur den Zuschlag, nicht die Grundvergütung; die Sozialversicherungspflicht bliebe bestehen. Nach unserer Recherche war das Gesetz im September 2026 weder vom Kabinett beschlossen noch parlamentarisch verabschiedet. Bis dahin gilt: Was der Rechner als Auszahlung ausweist, ist voll steuer- und beitragspflichtig.

Fünf Fehler, die die Rechnung verfälschen

  • Falscher Monatsfaktor: Wer 40 Wochenstunden mit 4 statt 4,33 multipliziert, rechnet mit 160 statt 173,2 Monatsstunden und setzt den Stundenlohn um 8 Prozent zu hoch an. Bei tariflicher Vorgabe (TVöD 4,348) den Tariffaktor nehmen.
  • Anwesenheit statt Arbeitszeit: Überstunden entstehen aus der Nettoarbeitszeit ohne Pausen. Wie sie je Tag berechnet wird, zeigt der Arbeitszeitrechner.
  • Vollzeitschwelle bei Teilzeit: Seit dem BAG-Urteil vom 26. November 2025 zählt die Vertragsstundenzahl als Schwelle für den Zuschlag.
  • Kontingent vergessen: Bei wirksamer Abgeltungsklausel werden nur die Stunden oberhalb des Kontingents vergütet – aber alle Stunden zählen für die Mindestlohnprüfung.
  • Ohne Nachweis gerechnet: Ohne Aufzeichnung je Tag ist die Zahl der Überstunden im Streit nicht belegbar. § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt die Aufzeichnung der über acht Stunden hinausgehenden Zeit, § 17 MiLoG für Minijobs und die Branchen des § 2a SchwarzArbG die vollständige Erfassung binnen sieben Tagen; seit dem BAG-Beschluss 1 ABR 22/21 gilt die Erfassungspflicht für alle.

Vom Rechner zum Stundenkonto

Der Rechner beantwortet, was zehn Überstunden wert sind. Er beantwortet nicht, wie viele es waren – das leistet nur eine Erfassung, die Soll und Ist je Tag gegenüberstellt, Pausen abzieht und Abwesenheiten mit dem Tagessoll bewertet. Aplano führt je Person ein Stundenkonto mit Soll, Ist und Saldo, berechnet Überstunden automatisch aus den Buchungen, zieht Pausen nach hinterlegter Regel ab und übergibt die Monatswerte als Auswertung oder Export an die Lohnabrechnung. Zeiterfassung, Auswertungen und Exporte gehören zum Pro-Tarif mit 4,50 € je Mitarbeiter und Monat netto; der günstigste Einstieg beginnt bei 0,50 €. Auf Capterra wird Aplano mit 4,8 von 5 bei 113 Bewertungen geführt, auf OMR Reviews mit 4,7 von 5 bei 206 Bewertungen, Stand Juli 2026. Welche Systeme sonst infrage kommen, zeigt der Systemvergleich.

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Wie berechnet man Überstunden?
In drei Schritten: Erst den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt ableiten (Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33)), dann die Zahl der Überstunden damit multiplizieren, zuletzt den Zuschlag aufschlagen, falls Tarif- oder Arbeitsvertrag einen vorsehen. Bei 3.200 Euro und 40 Wochenstunden sind das 18,48 Euro je Stunde; zehn Überstunden mit 25 Prozent Zuschlag ergeben 184,80 Euro Grundvergütung plus 46,20 Euro Zuschlag, zusammen 231,00 Euro brutto.
Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?
Nein. Das Arbeitszeitgesetz regelt Höchstgrenzen, nicht die Bezahlung, und das BGB kennt nur die Vergütung der Stunde selbst (§ 612 BGB). Ein Zuschlag – üblich sind 25 Prozent, im TVöD je nach Entgeltgruppe 15 oder 30 Prozent – entsteht nur durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Gesetzliche Zuschläge gibt es allein für Nachtarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG.
Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten, wenn das im Vertrag steht?
Nur, wenn die Klausel klar sagt, wie viele Überstunden abgegolten sind. Eine Formulierung wie „erforderliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ ist nach dem Bundesarbeitsgericht intransparent und unwirksam (BAG 1. September 2010 – 5 AZR 517/09); eine Klausel mit fester Obergrenze, etwa bis zu 20 Stunden im Monat, kann wirksam sein (BAG 16. Mai 2012 – 5 AZR 331/11). Bei Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung – 2026 sind das 8.450 Euro im Monat – fehlt die Vergütungserwartung regelmäßig (BAG 22. Februar 2012 – 5 AZR 765/10).
Ab wann bekommen Teilzeitkräfte Überstundenzuschlag?
Ab der ersten Stunde über der individuell vereinbarten Arbeitszeit, wenn Vollzeitkräfte einen Zuschlag ab der ersten Stunde über ihrer Regelarbeitszeit erhalten. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 26. November 2025 (5 AZR 118/23) im Anschluss an den EuGH (29. Juli 2024, C-184/22 und C-185/22) entschieden: Eine Zuschlagsschwelle, die erst bei der Vollzeitstundenzahl beginnt, benachteiligt Teilzeitbeschäftigte.
Sind Überstunden steuerfrei?
Nein. Die Vergütung der Überstunde und ein Überstundenzuschlag sind steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Steuerfrei nach § 3b EStG sind nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Der Entwurf eines Arbeitsmarktstärkungsgesetzes vom 12. September 2025 sieht vor, Überstundenzuschläge bis 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei zu stellen, wenn die Mehrarbeit über 34 Wochenstunden (mit Tarifvertrag) beziehungsweise 40 Wochenstunden hinausgeht – im September 2026 war das Gesetz nach unserer Recherche noch nicht verabschiedet.
Wie werden Überstunden nachgewiesen?
Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen; für Überstunden über acht Stunden werktäglich gilt zusätzlich § 16 Abs. 2 ArbZG mit zwei Jahren Aufbewahrung. Im Streit um die Bezahlung muss die Arbeitnehmerin aber weiterhin darlegen, an welchen Tagen sie wie lange gearbeitet hat und dass die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet waren (BAG 4. Mai 2022 – 5 AZR 359/21). Eine lückenlose Erfassung ist deshalb für beide Seiten der beste Nachweis.

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Über die Autorin

Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

  1. § 612 BGB – Stillschweigende Vereinbarung der Vergütung.
  2. BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 – 5 AZR 765/10 – Vergütungserwartung; keine bei Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
  3. BAG, Urteil vom 1. September 2010 – 5 AZR 517/09 – pauschale Abgeltungsklausel intransparent; BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 – 5 AZR 331/11 – Kontingentklausel.
  4. BAG, Urteil vom 4. Mai 2022 – 5 AZR 359/21 – Darlegungslast für Überstunden bleibt trotz EuGH-Zeiterfassungsurteil bei der Arbeitnehmerin.
  5. BAG, Urteil vom 26. November 2025 – 5 AZR 118/23 – Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte ab der individuellen Arbeitszeit; EuGH, Urteil vom 29. Juli 2024 – C-184/22 und C-185/22.
  6. BAG, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 – Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
  7. § 16 ArbZG – Aushang und Arbeitszeitnachweise, § 6 ArbZG – Nacht- und Schichtarbeit, § 17 MiLoG.
  8. § 3b EStG – Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit.
  9. Barmer: Steuerfreie Überstundenzuschläge geplant – Referentenentwurf Arbeitsmarktstärkungsgesetz vom 12. September 2025, Stand März 2026; Verfahrensstand gegengeprüft mit Kliemt.blog, Jahresausblick 2026.
  10. VKA: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – § 8 Abs. 1 Überstundenzuschlag 30 Prozent (Entgeltgruppen 1 bis 9) und 15 Prozent (Entgeltgruppen 10 bis 15).
  11. Aplano: Zeiterfassung, Pausenregeln und Stundenkonten, abgerufen September 2026.

Redaktionell geprüft am 21. September 2026. Der Rechner arbeitet ausschließlich im Browser und speichert nichts; Ergebnisse sind Bruttowerte, gerundet auf Cent. Tarifliche Zuschlagssätze sind Beispiele und je Tarifgebiet unterschiedlich; Beitragsbemessungsgrenze und Mindestlohn beziehen sich auf 2026. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.