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Arbeitszeitrechner: Arbeitszeit berechnen mit Pause

Gehen minus Kommen minus Pause – mehr steckt nicht hinter der täglichen Arbeitszeit. Trotzdem gehen die Rechnungen im Alltag schief: Weil 7:30 Uhr-Format als 7,30 Stunden gelesen wird, weil die Nachtschicht über Mitternacht negativ ausfällt oder weil die Pause fehlt, die das Arbeitszeitgesetz vorschreibt. Dieser Beitrag liefert den Rechner für Tag und Woche, die Formel dahinter, eine Umrechnungstabelle und die Regeln, die der Rechner prüft.

Von Dr. Katharina Müller · 12. September 2026 · Quellen am Seitenende

Kurz beantwortet: Die tägliche Arbeitszeit ist Arbeitsende − Arbeitsbeginn − Pausen. Beginn 8:00 Uhr, Ende 16:45 Uhr und 45 Minuten Pause ergeben 8 Stunden 45 Minuten Anwesenheit und 8:00 Stunden Nettoarbeitszeit. Für Lohnabrechnung und Stundenkonto werden Minuten durch 60 geteilt: 8:45 Stunden sind 8,75 Dezimalstunden. Bei mehr als 6 Stunden sind mindestens 30 Minuten Pause abzuziehen, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG); mehr als 10 Stunden am Tag sind nicht zulässig (§ 3 ArbZG). Der Rechner unten macht genau das – für einen Tag und für die Woche mit Soll-Abgleich.

Arbeitszeitrechner: Tag und Woche

Arbeitszeitrechner für einen Tag

Kommen, Gehen und Pause eingeben – die Nettoarbeitszeit erscheint sofort in Stunden:Minuten und in Dezimalstunden. Schichten über Mitternacht werden erkannt.

Anwesenheit
Nettoarbeitszeit
Dezimalstunden

Wochenrechner mit Soll-Abgleich

Sieben Tage, jeweils Kommen, Gehen und Pause in Minuten. Die Summe wird mit den vereinbarten Wochenstunden verglichen.

TagKommenGehenPause (min)Netto
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Summe der Woche ·

Der Rechner läuft vollständig im Browser; es werden keine Eingaben übertragen. Er ersetzt keine Zeiterfassung mit Nachweisfunktion.

Die Formel hinter dem Arbeitszeitrechner

Drei Schritte reichen für jede Tagesrechnung – und sie sind dieselben, die eine Zeiterfassungs-App im Hintergrund ausführt:

Arbeitszeit berechnen in drei Schritten

1. Anwesenheit = Arbeitsende − Arbeitsbeginn (in Minuten rechnen: 16:45 = 1.005 Minuten, 8:00 = 480 Minuten, Differenz 525 Minuten).
2. Nettoarbeitszeit = Anwesenheit − Pausen (525 − 45 = 480 Minuten).
3. Dezimalstunden = Minuten ÷ 60 (480 ÷ 60 = 8,00 Stunden).

Der Umweg über Minuten ist kein Umstand, sondern der Grund, warum die Rechnung stimmt. Wer stattdessen 16,45 − 8,00 tippt, erhält 8,45 und liest daraus fälschlich 8 Stunden 45 Minuten – tatsächlich sind 16:45 Uhr minus 8:00 Uhr aber 8 Stunden 45 Minuten Anwesenheit, und nach Abzug der Pause bleiben 8 Stunden. Der Zahlendreher zwischen Uhrzeitformat und Dezimalformat ist der häufigste Fehler in handgeführten Stundenzetteln; wie er in Tabellenkalkulationen entsteht und behoben wird, zeigt der Beitrag Industrieminuten umrechnen.

Die Wochenarbeitszeit ist die Summe der Tageswerte, die Monatsarbeitszeit die Summe der Wochen – oder, für Planungszwecke, Wochenstunden mal 4,33. Woher dieser Faktor stammt, erklärt Arbeitsstunden pro Monat berechnen.

Tabelle: Uhrzeit in Dezimalstunden umrechnen

Für Stundenkonto und Lohnabrechnung werden Stunden und Minuten in Dezimalstunden geführt. Die Tabelle zeigt die gängigen Werte; dazwischen gilt immer Minuten ÷ 60.

Nettoarbeitszeit in Stunden:Minuten und Dezimalstunden
Stunden:MinutenDezimalstundenTypischer Fall
6:006,00Teilzeit ohne vorgeschriebene Pause (§ 4 ArbZG greift erst über 6 Stunden)
6:306,50Teilzeit mit 30 Minuten Pause bei 7 Stunden Anwesenheit
7:207,33Anwesenheit 7:50 minus 30 Minuten Pause
7:367,6038-Stunden-Woche auf 5 Tage verteilt
7:427,7038,5-Stunden-Woche auf 5 Tage verteilt
7:487,8039-Stunden-Woche auf 5 Tage verteilt
8:008,0040-Stunden-Woche, Regelarbeitszeit nach § 3 ArbZG
8:158,2515 Minuten Mehrarbeit
8:458,75Anwesenheit 9:30 minus 45 Minuten Pause
9:159,25Über 9 Stunden: 45 Minuten Pause sind Pflicht
10:0010,00Höchstgrenze nach § 3 ArbZG, nur mit Ausgleich

Auffällig sind die Zeilen 7:36, 7:42 und 7:48: Tarifliche Wochenarbeitszeiten von 38, 38,5 und 39 Stunden ergeben auf fünf Tage verteilt keine glatten Uhrzeiten. Wer für solche Verträge mit „8 Stunden pro Tag“ rechnet, bucht jede Woche zwischen 1 und 2 Stunden zu viel ins Soll.

Welche Pause der Rechner abzieht – und warum

Der Arbeitszeitrechner prüft die Pausenregeln des Arbeitszeitgesetzes. Ruhepausen zählen nach § 2 Abs. 1 ArbZG nicht zur Arbeitszeit, und § 4 ArbZG schreibt vor, wie lang sie mindestens sein müssen:

Mindestpausen nach § 4 ArbZG
Arbeitszeit am TagMindestpauseRegel
bis 6 Stundenkeine vorgeschriebenBei genau 6 Stunden entsteht noch keine Pausenpflicht
mehr als 6 bis 9 Stunden30 Minutenteilbar in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten
mehr als 9 Stunden45 Minutenebenfalls in 15-Minuten-Abschnitten möglich
jede Arbeitszeitlänger als 6 Stunden am Stück ohne Pause ist unzulässig

Wichtig für die Rechnung: Die Pause muss im Voraus feststehen und darf nicht am Ende des Arbeitstags liegen – eine „Pause“, die den Feierabend vorverlegt, ist keine. Kürzere Unterbrechungen als 15 Minuten gelten nicht als Ruhepause und dürfen nicht abgezogen werden. Ein Kaffee am Platz von 10 Minuten bleibt also Arbeitszeit, ein Mittagessen von 30 Minuten nicht. Was bei Raucherpausen, Arztbesuchen und Umkleidezeiten gilt, hängt vom Einzelfall ab; für die Rechnung zählt, was als Pause vereinbart und dokumentiert ist.

Der zweite Prüfpunkt ist die Höchstarbeitszeit: § 3 ArbZG erlaubt 8 Stunden werktäglich, verlängerbar auf 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden. Zwischen zwei Arbeitstagen liegen nach § 5 ArbZG mindestens 11 Stunden Ruhezeit – wer um 22:00 Uhr geht, darf am nächsten Tag frühestens um 9:00 Uhr beginnen.

Nachtschicht, Teilzeit, Homeoffice: die Sonderfälle

Über Mitternacht. Liegt das Arbeitsende vor dem Arbeitsbeginn, werden 24 Stunden addiert: 22:00 bis 6:30 Uhr sind 6:30 + 24:00 − 22:00 = 8 Stunden 30 Minuten Anwesenheit. Tabellenkalkulationen zeigen ohne diese Korrektur ein negatives Ergebnis oder „#####“. Für die Zuordnung zum Arbeitstag – etwa bei Sonn- und Feiertagszuschlägen – ist in der Regel der Tag des Schichtbeginns maßgeblich, sofern Tarif- oder Betriebsvereinbarung nichts anderes regeln.

Teilzeit. Die Formel bleibt gleich, nur das Soll ändert sich. Bei 30 Wochenstunden auf vier Tage sind das 7:30 Stunden je Tag – und damit mehr als 6 Stunden, also mit 30 Minuten Pause. Wer die Pause nicht einplant, hat eine Anwesenheit von 8 Stunden statt 7:30.

Geteilte Dienste. Zwei Blöcke am Tag – etwa 6:00 bis 10:00 und 16:00 bis 20:00 Uhr – werden einzeln gerechnet und summiert: 4 + 4 = 8 Stunden. Die sechsstündige Unterbrechung ist keine Ruhepause im Sinne des § 4, sondern arbeitsfreie Zeit; die 11-stündige Ruhezeit nach § 5 ArbZG läuft erst ab dem Ende des zweiten Blocks.

Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit. Auch hier gilt Beginn minus Ende minus Pause – nur dass die Werte selbst erfasst werden. Der Rechner hilft beim Nachtragen, ersetzt aber nicht die Aufzeichnung: Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber ein System einführen müssen, das Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfasst. Wie das ohne Kontrollgefühl gelingt, beschreibt Stunden erfassen im Kleinbetrieb.

Fünf Rechenfehler, die der Rechner abfängt

  • Uhrzeit als Dezimalzahl: 7:30 wird zu 7,30 statt 7,50 Stunden – pro Tag fehlen 12 Minuten, im Monat über vier Stunden.
  • Pause vergessen oder doppelt: Wer die Anwesenheit bucht und die Pause zusätzlich in der Lohnabrechnung abzieht, verliert sie zweimal; wer sie gar nicht abzieht, bezahlt sie.
  • Nachtschicht negativ: 6:30 − 22:00 ergibt −15:30, wenn die 24-Stunden-Korrektur fehlt.
  • Rundung je Buchung: Wird jeder Stempelvorgang auf 15 Minuten gerundet, entstehen systematische Abweichungen zulasten einer Seite. Zulässig ist eine Rundung nur, wenn sie neutral ist und die Arbeitszeit im Ergebnis nicht verkürzt.
  • Soll und Ist vermischt: Ein Feiertag oder Urlaubstag wird mit null Stunden gebucht und erzeugt Minusstunden, obwohl er das Tagessoll deckt. Wie das Stundenkonto damit umgeht, zeigt Überstunden und Stundenkonto im Griff.

Vom Rechner zur Erfassung

Ein Arbeitszeitrechner beantwortet die Frage „Wie viel habe ich heute gearbeitet?“ – er beantwortet nicht die Frage „Was steht am Monatsende im Konto?“. Dafür braucht es die Buchungen aller Tage, die Abwesenheitsarten und das Soll je Person. Genau das ist der Unterschied zwischen Rechnen und Erfassen.

Aplano rechnet die Nettoarbeitszeit je Buchung nach derselben Formel, zieht Pausen nach hinterlegter Regel oder per Stempelung ab, erkennt Schichten über Mitternacht und führt Soll, Ist und Abwesenheiten in einem Stundenkonto zusammen; die Monatswerte gehen als Dezimalstunden an die Lohnabrechnung. Zeiterfassung, Auswertungen und Exporte gehören zum Pro-Tarif mit 4,50 € je Mitarbeiter und Monat netto; der günstigste Einstieg beginnt bei 0,50 €. Auf Capterra wird Aplano mit 4,8 von 5 bei 113 Bewertungen geführt, auf OMR Reviews mit 4,7 von 5 bei 206 Bewertungen, Stand Juli 2026. Welche Systeme sonst infrage kommen, zeigt der Systemvergleich.

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Arbeitszeit mit Pause?
Arbeitszeit = Arbeitsende minus Arbeitsbeginn minus Pausen. Wer um 8:00 Uhr beginnt, um 16:45 Uhr geht und 45 Minuten Pause macht, hat 8 Stunden und 45 Minuten Anwesenheit und 8 Stunden Nettoarbeitszeit. In Dezimalstunden sind das 8,00 Stunden; 8:45 Stunden entsprechen 8,75 Dezimalstunden.
Wie rechnet man Stunden und Minuten in Dezimalstunden um?
Minuten durch 60 teilen: 7 Stunden 30 Minuten sind 7,50 Stunden, 7 Stunden 20 Minuten sind 7,33 Stunden, 7 Stunden 45 Minuten sind 7,75 Stunden. Die Nachkommastellen heißen Industrieminuten. Der häufigste Fehler ist, 7:30 Uhr-Format als 7,30 Dezimalstunden zu übernehmen – das sind 12 Minuten zu wenig.
Welche Pause muss bei welcher Arbeitszeit abgezogen werden?
Nach § 4 ArbZG sind bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pause darf in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten geteilt werden, und länger als 6 Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten. Bei genau 6 Stunden ist keine Pause vorgeschrieben.
Wie wird die Arbeitszeit bei Nachtschicht über Mitternacht berechnet?
Liegt das Arbeitsende vor dem Arbeitsbeginn, werden 24 Stunden addiert: Beginn 22:00 Uhr, Ende 6:30 Uhr ergibt 6:30 + 24:00 − 22:00 = 8 Stunden 30 Minuten Anwesenheit, abzüglich Pause. Für die Zuordnung zum Arbeitstag zählt in der Regel der Tag des Schichtbeginns; Tabellenkalkulationen zeigen ohne diese Korrektur ein negatives Ergebnis.
Wie viele Stunden darf man pro Tag höchstens arbeiten?
Die werktägliche Arbeitszeit darf nach § 3 ArbZG 8 Stunden nicht überschreiten. Sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst hingegen schon.
Muss die Arbeitszeit überhaupt erfasst werden?
Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfasst werden. Für Minijobs und die Branchen des § 2a SchwarzArbG gilt zusätzlich § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer je Arbeitstag, spätestens nach sieben Kalendertagen aufgezeichnet.

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Über die Autorin

Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

  1. § 2 ArbZG – Begriffsbestimmungen – Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne Ruhepausen.
  2. § 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer – 8 Stunden werktäglich, bis 10 Stunden mit Ausgleich in 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen.
  3. § 4 ArbZG – Ruhepausen – 30 Minuten über 6 Stunden, 45 Minuten über 9 Stunden, Abschnitte von mindestens 15 Minuten.
  4. § 5 ArbZG – Ruhezeit – mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
  5. BAG, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 – Pflicht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems.
  6. § 17 MiLoG – Aufzeichnungspflichten – Beginn, Ende und Dauer je Arbeitstag binnen sieben Kalendertagen.
  7. Aplano: Zeiterfassung, Pausenregeln und Stundenkonten, abgerufen September 2026.

Redaktionell geprüft am 12. September 2026. Der Rechner arbeitet ausschließlich im Browser und speichert nichts; Ergebnisse sind auf volle Minuten bzw. zwei Dezimalstellen gerundet. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Sonderregeln (Jugendliche, Schwangere, Kraftfahrer) können abweichende Grenzen vorsehen. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.