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Urlaubsanspruch im Minijob: Rechner, Formel und Beispiele
Minijob heißt nicht Minirecht: Wer auf 603-Euro-Basis arbeitet, hat Anspruch auf bezahlten Urlaub wie jede Vollzeitkraft – nur umgerechnet auf die eigenen Arbeitstage. Dieser Beitrag rechnet den Anspruch für feste und wechselnde Einsatztage, zeigt, wie das Urlaubsentgelt entsteht, und ordnet Wartezeit, Verfall, Abgeltung und die Verdienstgrenze ein. Mit Urlaubsrechner.
Urlaubsrechner für Minijobs
Urlaubsanspruch im Minijob berechnen
Feste Arbeitstage pro Woche oder – bei wechselnden Einsätzen – die Arbeitstage im Jahr eingeben. Optional die Monate im Betrieb (Teilurlaub) und den Verdienst der letzten 13 Wochen (Urlaubsentgelt).
Der Rechner läuft vollständig im Browser; es werden keine Eingaben übertragen. Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). „Volle Monate“ unter 12 rechnet Teilurlaub nach § 5 BUrlG (ein Zwölftel je vollem Monat, ab einem halben Tag aufgerundet) – nur für Fälle, in denen kein voller Jahresanspruch entsteht. Er ersetzt keine Prüfung von Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Die Formel: Urlaubstage im Minijob berechnen
Das Bundesurlaubsgesetz stammt aus einer Zeit, in der samstags gearbeitet wurde. § 3 BUrlG garantiert deshalb „mindestens 24 Werktage“ – bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche von Montag bis Samstag. Das sind vier Wochen Erholung. Für Minijobber gilt nichts anderes: § 2 Abs. 2 TzBfG stellt klar, dass geringfügig Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte sind, und § 4 TzBfG verbietet, sie ohne sachlichen Grund schlechter zu behandeln. Damit die vier Wochen bei weniger Arbeitstagen nicht zu mehr freien Wochen werden, wird der Anspruch umgerechnet.
Urlaubsanspruch Minijob – die Grundformel
Urlaubstage = Arbeitstage pro Woche × 24 ÷ 6
Beispiel: Eine Aushilfe arbeitet dienstags und donnerstags. 2 × 24 ÷ 6 = 8 Urlaubstage im Jahr. Nimmt sie alle acht, hat sie vier Wochen frei – genau wie die Vollzeitkollegin mit 20 Urlaubstagen bei fünf Arbeitstagen.
Bei vertraglich mehr Urlaub im Betrieb: Arbeitstage pro Woche × Vollzeit-Urlaub ÷ Vollzeit-Arbeitstage. Bekommen Vollzeitkräfte 30 Tage bei fünf Arbeitstagen, sind es für zwei Minijob-Tage 2 × 30 ÷ 5 = 12 Tage.
| Arbeitstage pro Woche | Rechnung | Urlaubstage gesetzlich | bei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub (5-Tage-Basis) | entspricht |
|---|---|---|---|---|
| 1 Tag | 1 × 24 ÷ 6 | 4 | 6 | 4 Wochen |
| 2 Tage | 2 × 24 ÷ 6 | 8 | 12 | 4 Wochen |
| 3 Tage | 3 × 24 ÷ 6 | 12 | 18 | 4 Wochen |
| 4 Tage | 4 × 24 ÷ 6 | 16 | 24 | 4 Wochen |
| 5 Tage | 5 × 24 ÷ 6 | 20 | 30 | 4 Wochen |
| 6 Tage | 6 × 24 ÷ 6 | 24 | 36 | 4 Wochen |
Die Tabelle zeigt den Kern der Rechnung: Die Zahl der Urlaubstage ändert sich mit den Arbeitstagen, die Zahl der freien Wochen nicht. Entscheidend sind die Tage, nicht die Stunden. Eine Kraft, die an einem Tag pro Woche neun Stunden arbeitet, hat 4 Urlaubstage; eine Kraft mit drei Tagen à drei Stunden hat 12 – obwohl beide gleich viele Wochenstunden leisten. Wie viele Stunden überhaupt in die Verdienstgrenze passen und wie sie aufgezeichnet werden müssen, behandelt der Beitrag Zeiterfassung im Minijob.
Unregelmäßige Einsätze: die Jahresformel
Viele Minijobs haben keine festen Wochentage: Die Aushilfe springt ein, wenn Bedarf ist, die Eventkraft arbeitet in der Messesaison, die Abrufkraft nach Plan. Für sie funktioniert die Wochenformel nicht. An ihre Stelle tritt die Jahresformel, die das Bundesarbeitsgericht für wechselnde Arbeitszeitmodelle anwendet:
Jahresformel bei wechselnden Arbeitstagen
Urlaubstage = 24 × tatsächliche Arbeitstage im Jahr ÷ 312
oder gleichwertig auf Fünf-Tage-Basis: 20 × Arbeitstage im Jahr ÷ 260. Die 312 sind die Werktage eines Jahres (52 Wochen × 6), die 260 die Arbeitstage einer Fünf-Tage-Woche (52 × 5).
Beispiel: 90 Einsatztage im Jahr → 24 × 90 ÷ 312 = 6,92 Urlaubstage.
Im Urteil vom 19. August 2025 (9 AZR 216/24) hat das Bundesarbeitsgericht die Formel ausdrücklich bestätigt und klargestellt, dass die Berechnung „auf der Grundlage von Arbeitstagen und nicht von Kalendertagen“ zu erfolgen hat. Für jeden Tag, an dem jemand urlaubsbedingt nicht arbeiten muss, wird genau ein Urlaubstag verbraucht. Bruchteile wie 6,92 Tage dürfen ohne Grundlage im Vertrag oder Tarif nicht abgerundet werden (BAG 8. Mai 2018 – 9 AZR 578/17); sie werden als Bruchteil gewährt, etwa als verkürzter Einsatz.
| Arbeitstage im Jahr | Typischer Fall | Rechnung | Urlaubstage |
|---|---|---|---|
| 40 | Aushilfe, rund 3 bis 4 Einsätze im Monat | 24 × 40 ÷ 312 | 3,08 |
| 60 | Aushilfe, rund 5 Einsätze im Monat | 24 × 60 ÷ 312 | 4,62 |
| 90 | Messe- und Eventkraft mit Saisonspitzen | 24 × 90 ÷ 312 | 6,92 |
| 120 | Abrufkraft, im Schnitt gut 2 Tage je Woche | 24 × 120 ÷ 312 | 9,23 |
| 156 | entspricht 3 Tagen je Woche | 24 × 156 ÷ 312 | 12,00 |
Die Zahl der Arbeitstage lässt sich nur rechnen, wenn sie erfasst ist. Für die Planung im laufenden Jahr nehmen Betriebe meist die geplanten Einsatztage oder den Vorjahreswert und rechnen zum Jahresende mit den tatsächlichen Tagen nach. Das setzt eine Erfassung voraus, die Arbeitstage je Person zählt – ein weiterer Grund, warum die Aufzeichnung bei Minijobs ohnehin Pflicht ist.
Urlaubsentgelt: Was Minijobber im Urlaub verdienen
Urlaub ist bezahlte Freistellung. Die Höhe regelt § 11 Abs. 1 BUrlG: Maßgeblich ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne zusätzlich für Überstunden gezahlten Verdienst. Dauerhafte Lohnerhöhungen in diesem Zeitraum oder während des Urlaubs werden berücksichtigt, Kürzungen durch Kurzarbeit oder unverschuldete Ausfälle nicht. Ausgezahlt wird das Urlaubsentgelt nach § 11 Abs. 2 BUrlG vor Urlaubsantritt; in der Praxis läuft es mit der normalen Monatsabrechnung.
Urlaubsentgelt je Urlaubstag
Entgelt je Urlaubstag = Verdienst der letzten 13 Wochen ÷ Arbeitstage in diesen 13 Wochen
Beispiel: Minijob mit 13,90 € Stundenlohn, zwei Tage à fünf Stunden pro Woche. In 13 Wochen: 130 Stunden × 13,90 € = 1.807,00 €, verteilt auf 26 Arbeitstage = 69,50 € je Urlaubstag. Acht Urlaubstage im Jahr sind damit 556,00 € Urlaubsentgelt.
Wer ein festes Monatsentgelt bezieht – etwa 603 Euro für eine vereinbarte Stundenzahl –, erhält im Urlaubsmonat einfach das gleiche Entgelt; eine gesonderte Rechnung ist nur nötig, wenn der Verdienst schwankt. Der Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde (seit 1. Januar 2026; ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro) begrenzt dabei nach unten, was im Referenzzeitraum verdient worden sein muss. Die Geringfügigkeitsgrenze ist an ihn gekoppelt: 13,90 Euro × 130 ÷ 3, aufgerundet, ergibt 603 Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Wie sich ein Monatslohn in einen Stundenlohn umrechnen lässt, zeigt der Beitrag Stundenlohn berechnen.
| Urlaubsentgelt | Urlaubsgeld | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 11 BUrlG – gesetzlicher Anspruch | nur aus Arbeits- oder Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung |
| Was es ist | der normale Lohn für die Urlaubstage | zusätzliche Zahlung obendrauf |
| Wirkung auf die 603-Euro-Grenze | ersetzt den Lohn, kein Zusatzverdienst | zählt mit, wenn es mindestens einmal jährlich zu erwarten ist |
| Rechenbeispiel | 8 Tage × 69,50 € = 556,00 € | 500 € × 12 + 600 € = 6.600 € ÷ 12 = 550 € im Monat – noch Minijob |
Wartezeit und Teilurlaub: Urlaub im ersten und letzten Jahr
Den vollen Jahresurlaub gibt es erstmals nach sechs Monaten Beschäftigung (§ 4 BUrlG). Wird diese Wartezeit im laufenden Kalenderjahr noch erfüllt – der Minijob beginnt also spätestens am 1. Juli –, entsteht für dieses Jahr der volle Anspruch, nicht nur ein anteiliger. Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 BUrlG gibt es in drei Fällen: wenn die Wartezeit im Eintrittsjahr nicht mehr erfüllt wird, wenn jemand vor Ablauf der Wartezeit ausscheidet, und wenn jemand nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte ausscheidet. Dann steht ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat zu. Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG).
| Volle Monate | Rechnung | Teilurlaub |
|---|---|---|
| 1 | 8 × 1 ÷ 12 = 0,67 | 1 |
| 2 | 8 × 2 ÷ 12 = 1,33 | 1,33 |
| 3 | 8 × 3 ÷ 12 = 2,00 | 2 |
| 4 | 8 × 4 ÷ 12 = 2,67 | 3 |
| 5 | 8 × 5 ÷ 12 = 3,33 | 3,33 |
Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, behält den vollen Jahresurlaub. Hat ein Minijobber beim Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte schon mehr Urlaub bekommen, als ihm zusteht, darf das gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden (§ 5 Abs. 3 BUrlG).
Übertragung, Verfall und Hinweispflicht
Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Übertragen wird er nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen und muss dann bis 31. März des Folgejahres genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Automatisch verfällt er aber nicht mehr: Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. November 2018 (C-684/16) und dem Folgeurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2019 (9 AZR 423/16) erlischt der Anspruch nur, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigten konkret und rechtzeitig auf ihren Resturlaub hingewiesen, sie zur Urlaubsnahme aufgefordert und klar gemacht hat, dass der Urlaub sonst verfällt. Die Beweislast dafür trägt der Arbeitgeber.
Für Minijobs ist das der häufigste Fehler: Der Urlaubsanspruch wird nicht geführt, also auch nicht mitgeteilt – und läuft über Jahre auf. Ohne Hinweis beginnt nicht einmal die dreijährige Verjährung (BAG 20. Dezember 2022 – 9 AZR 266/20). Ein kurzes Schreiben im Herbst mit Resturlaub und Frist, per E-Mail oder in der App, genügt als Nachweis, wenn es individuell und nachvollziehbar ist. Erkrankt eine Aushilfe während des Urlaubs und legt ein ärztliches Attest vor, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG).
Abgeltung bei Ende des Minijobs
Kann Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG): Jeder offene Tag wird mit dem Urlaubsentgelt je Tag ausgezahlt. Im laufenden Minijob ist eine Auszahlung statt Freizeit nicht vorgesehen – auch nicht auf Wunsch. Die Abgeltung ist eine Einmalzahlung. Sie kann den Monatsverdienst im letzten Monat über 603 Euro heben; nach § 8 Abs. 1b SGB IV steht ein unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres dem Minijob nicht entgegen. Wird die Abgeltung erst im Folgejahr gezahlt, ist die beitragsrechtliche Zuordnung mit der Lohnabrechnung zu klären.
| Frage | Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Mindesturlaub | 24 Werktage bei 6-Tage-Woche = 4 Wochen | § 3 BUrlG |
| Gleichbehandlung | Minijobber sind Teilzeitkräfte, gleicher anteiliger Anspruch | § 2 Abs. 2, § 4 TzBfG |
| Voller Anspruch | nach 6 Monaten Beschäftigung | § 4 BUrlG |
| Teilurlaub | 1/12 je vollem Monat, ab 0,5 Tagen aufrunden | § 5 BUrlG |
| Urlaubsentgelt | Durchschnitt der letzten 13 Wochen | § 11 BUrlG |
| Übertragung | bis 31. März des Folgejahres | § 7 Abs. 3 BUrlG |
| Verfall | nur nach Hinweis und Aufforderung | BAG 9 AZR 423/16 |
| Abgeltung | nur bei Ende des Arbeitsverhältnisses | § 7 Abs. 4 BUrlG |
| Verdienstgrenze | 603 € im Monat, 7.236 € im Jahr (2026) | § 8 SGB IV |
Urlaubskonten für Minijobber führen
Die Rechnung selbst ist einfach, der Aufwand liegt in der Buchhaltung dahinter: Arbeitstage je Person zählen, bei wechselnden Einsätzen die Jahresformel anwenden, Teilurlaub im Eintritts- und Austrittsjahr berücksichtigen, genommene Tage abziehen, das Entgelt aus den letzten 13 Wochen ermitteln und im Herbst auf den Resturlaub hinweisen. In Excel lässt sich das für wenige Aushilfen abbilden; mit jeder weiteren Person wird die Pflege aufwendiger. Aplano führt Abwesenheiten und Urlaubskonten je Person, verbindet sie mit Dienstplan und Stundenkonto und stellt Urlaubsanträge über die Mitarbeiter-App bereit; Abwesenheiten sind ab dem Basic-Tarif mit 2,00 € je Mitarbeiter und Monat netto enthalten, die Zeiterfassung mit Auswertungen im Pro-Tarif mit 4,50 €. Auf Capterra wird Aplano mit 4,8 von 5 bei 113 Bewertungen geführt, auf OMR Reviews mit 4,7 von 5 bei 206 Bewertungen, Stand Juli 2026. Welche Systeme sonst infrage kommen, zeigt der Systemvergleich; wie die Minijob-Arbeitszeit zu erfassen ist, der Beitrag Zeiterfassung im Minijob.
Kurz erklärt
Häufige Fragen
Wie viel Urlaub steht Minijobbern zu?
Wie berechnet man den Urlaub bei unregelmäßigen Arbeitstagen?
Wie viel Geld bekommen Minijobber im Urlaub?
Haben Minijobber im ersten Halbjahr schon Urlaub?
Verfällt der Urlaub im Minijob am Jahresende?
Kann Urlaub im Minijob ausgezahlt werden?
Zählt Urlaubsgeld zur Minijob-Grenze von 603 Euro?
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Über die Autorin
Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- § 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs, § 4 BUrlG – Wartezeit, § 5 BUrlG – Teilurlaub.
- § 7 BUrlG – Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung, § 9 BUrlG – Erkrankung während des Urlaubs, § 11 BUrlG – Urlaubsentgelt.
- § 2 TzBfG – Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers (Abs. 2: geringfügig Beschäftigte), § 4 TzBfG – Verbot der Diskriminierung.
- BAG, Urteil vom 19. August 2025 – 9 AZR 216/24 – Urlaub nach Arbeitstagen, Jahresformel 24 × Arbeitstage ÷ 312.
- BAG, Urteil vom 8. Mai 2018 – 9 AZR 578/17 – keine Abrundung von Bruchteilen eines Urlaubstags.
- BAG, Urteil vom 19. Februar 2019 – 9 AZR 423/16 – Verfall nur nach Hinweis und Aufforderung; EuGH, Urteil vom 6. November 2018 – C-684/16.
- BAG, Urteil vom 20. Dezember 2022 – 9 AZR 266/20 – Verjährung beginnt erst nach Erfüllung der Hinweisobliegenheit.
- Minijob-Zentrale: Urlaubsanspruch im Minijob und Minijob-Magazin: Urlaub im Minijob – so wird der Anspruch berechnet, abgerufen September 2026.
- Minijob-Magazin: Urlaubsgeld im Minijob – Einmalzahlungen, Verdienstgrenze 603 Euro und 7.236 Euro, Rechenbeispiel.
- § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung, Geringfügigkeitsgrenze (Abs. 1a Berechnung, Abs. 1b unvorhersehbares Überschreiten).
- § 1 MiLoG – Mindestlohn, angepasst durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 268): 13,90 Euro ab 2026, 14,60 Euro ab 2027.
- Aplano: Dienstplanung, Abwesenheiten und Zeiterfassung, abgerufen September 2026.
Redaktionell geprüft am 29. September 2026. Der Rechner arbeitet ausschließlich im Browser und speichert nichts; Ergebnisse sind gerundet. Er bildet den gesetzlichen beziehungsweise den eingegebenen vertraglichen Urlaub ab; Tarifverträge können abweichende Berechnungswege vorsehen. Verdienstgrenze und Mindestlohn beziehen sich auf 2026. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.