Lexikon · Dokumentation
Stundennachweis
Ein Stundennachweis ist die geordnete Aufstellung der Arbeitsstunden, die eine beschäftigte Person in einem bestimmten Zeitraum geleistet hat – üblicherweise je Tag und Kalendermonat.
Was muss auf einem Stundennachweis stehen?
Verbindlich sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit – alles Weitere ist betriebliche Zweckmäßigkeit. In der Praxis hat sich ein knapper Satz von Feldern bewährt, weil er Rückfragen aus Lohnbüro und Prüfung vorwegnimmt.
| Feld | Warum es gebraucht wird |
|---|---|
| Name und Zeitraum | Eindeutige Zuordnung zur Person und zum Abrechnungsmonat |
| Datum je Zeile | Zuschläge lassen sich nur tageweise zuordnen, nicht aus einer Monatssumme |
| Beginn und Ende mit Uhrzeit | Grundlage für Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Nachtzuschläge |
| Tatsächlich genommene Pause | Ein pauschaler Abzug verfälscht die dokumentierte Dauer |
| Tagesdauer und Monatssumme | Übergabewert an Abrechnung und Zeitkonto |
| Korrekturen mit Grund und Person | Macht nachträgliche Änderungen nachvollziehbar |
Wird zusätzlich dokumentiert, woran gearbeitet wurde, entsteht daraus ein Tätigkeitsnachweis – ein anderes Dokument mit anderem Zweck.
Wie lange muss ein Stundennachweis aufbewahrt werden?
Mindestens zwei Jahre. Diese Frist nennen sowohl § 16 Abs. 2 ArbZG für die Aufzeichnung der über acht Stunden werktäglich hinausgehenden Arbeitszeit als auch § 17 Abs. 1 MiLoG für Minijobs und die Branchen des § 2a SchwarzArbG. Fließen die Stunden in das Lohnkonto ein, greift die längere steuerliche Frist von sechs Jahren nach § 41 Abs. 1 EStG. Praktisch heißt das: Die kürzere Frist ist die Untergrenze, maßgeblich ist meist die längere.
Wer unterschreibt den Stundennachweis?
Eine gesetzliche Unterschriftspflicht besteht nicht – entscheidend ist, dass die Aufzeichnung objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Betrieblich üblich ist dennoch eine doppelte Bestätigung: Die beschäftigte Person bestätigt die Richtigkeit ihrer Zeiten, die Führungskraft gibt sie frei. In digitalen Systemen ersetzt eine protokollierte Freigabe die Unterschrift; sie hält Zeitpunkt, Person und Datenstand fest und ist damit belastbarer als eine Paraphe auf Papier.
Faustregel
Ein Stundennachweis ist so viel wert wie sein Änderungsprotokoll. Wer nachträglich korrigieren kann, ohne dass sichtbar bleibt wer, wann und warum geändert hat, verliert im Zweifel genau die Beweiskraft, wegen der der Nachweis geführt wird.
Stundenzettel oder digitaler Nachweis?
Beides ist zulässig. Der klassische Stundenzettel auf Papier scheitert selten am Recht, sondern an der Praxis: Er wird am Monatsende aus dem Gedächtnis ausgefüllt und erfüllt damit das EuGH-Kriterium der Verlässlichkeit nicht mehr. Wird tagesaktuell gestempelt, entsteht der Nachweis dagegen nebenbei und lässt sich für den Monatsabschluss auf Knopfdruck erzeugen. Was insgesamt zu dokumentieren ist, steht unter Stundenerfassung; welche Zuschlagsstunden getrennt ausgewiesen werden müssen, erklärt Von der Zeiterfassung zur Lohnabrechnung.
Kurz erklärt
Häufige Fragen
Wie lange muss ein Stundennachweis aufbewahrt werden?
Muss ein Stundennachweis unterschrieben werden?
Reicht ein handschriftlicher Stundenzettel aus?
Über die Autorin
Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- § 16 ArbZG (Aushang und Arbeitszeitnachweise).
- § 17 MiLoG und § 2a SchwarzArbG (Aufzeichnungspflicht und Branchenkatalog).
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung).
- BMAS: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung.
- Aplano: Zeiterfassung, Stundenkonten und Exporte, abgerufen Juli 2026.
Redaktionell geprüft am 4. August 2026. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.