Lexikon · Prozess
Monatsabschluss (Zeiterfassung)
Der Monatsabschluss in der Zeiterfassung bezeichnet den Vorgang, mit dem die erfassten Arbeitszeiten eines Kalendermonats geprüft, freigegeben und für die Entgeltabrechnung übergeben werden.
Welche Schritte gehören zum Monatsabschluss?
Vier – und entscheidend ist der dritte. Erfassung und Prüfung erledigen die meisten Betriebe ohnehin; die Freigabe wird häufig übersprungen, weil sie keinen unmittelbaren Nutzen zu haben scheint.
| Schritt | Inhalt | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1 · Erfassung | Buchung am Tag der Arbeitsleistung: Beginn, Ende, Pause | vollständige Tageszeilen |
| 2 · Prüfung | Fehlstempel, Pausenabweichungen, genehmigte Mehrarbeit | plausibler Monat |
| 3 · Freigabe | Monat sperren mit Stand, Datum und verantwortlicher Person | eingefrorener Datenstand |
| 4 · Übergabe | Export nach Arten getrennt an die Abrechnung | abrechenbare Werte |
Dürfen Zeiten nach dem Monatsabschluss noch korrigiert werden?
Ja – Korrekturen nach der Freigabe sind nicht verboten, aber dokumentationspflichtig. Festzuhalten sind Grund, Zeitpunkt und die ändernde Person, damit später erkennbar bleibt, warum der abgerechnete Stand vom heutigen abweicht. Praktisch bewährt hat sich, Korrekturen nach der Freigabe nicht rückwirkend in den gesperrten Monat zu schreiben, sondern als Nachtragsbuchung im Folgemonat zu führen. Damit bleibt jeder Abrechnungslauf reproduzierbar.
Faustregel
Ein Monat ohne Freigabezeitpunkt ist kein abgeschlossener Monat. Solange niemand mit Namen und Datum bestätigt hat, welcher Stand gilt, ist jede spätere Differenz unaufklärbar.
Welche Werte braucht die Lohnabrechnung?
Keine Gesamtsumme, sondern nach Arten getrennte Werte: reguläre Arbeitszeit, Mehrarbeit, Abwesenheiten und vor allem die Zuschlagsstunden. Diese Trennung folgt aus § 3b EStG, der für jede Zuschlagsart einen eigenen steuerfreien Höchstsatz vorsieht – Nachtarbeit 25 Prozent, Sonntagsarbeit 50 Prozent, gesetzliche Feiertage 125 Prozent. Eine gemeinsame Zeile „Zuschläge“ ist nicht abrechenbar. Ein Überstundenzuschlag gehört ausdrücklich nicht in diese Systematik: Er ist steuer- und beitragspflichtig und muss getrennt ausgewiesen werden. Der vollständige Datenweg steht in Von der Zeiterfassung zur Lohnabrechnung.
Was der Abschluss mit dem Zeitkonto macht
Der Monatsabschluss schreibt den Saldo fort: Anfangsbestand, Zugang, Abgang, Endbestand – und die Angabe, welcher Teil ausgezahlt und welcher übertragen wird. Damit wird das Stundenkonto steuerbar statt zum Sammelbecken. Vorausgesetzt, die Grundlage stimmt: Fehlt eine Reisezeit oder eine Rüstzeit in der Erfassung, fehlt sie auch im Saldo. Wie ein Konto sauber geführt wird, beschreibt Überstunden und Stundenkonto im Griff; die Grundlagen stehen unter Stundenerfassung.
Kurz erklärt
Häufige Fragen
Was gehört zum Monatsabschluss in der Zeiterfassung?
Darf nach dem Monatsabschluss noch korrigiert werden?
Welche Werte braucht die Lohnabrechnung aus dem Monatsabschluss?
Über die Autorin
Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- § 3b EStG (steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit).
- § 41 EStG (Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug, Lohnkonto).
- § 16 ArbZG (Aushang und Arbeitszeitnachweise).
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung).
- Aplano: Zeiterfassung, Stundenkonten und Exporte, abgerufen Juli 2026.
Redaktionell geprüft am 4. August 2026. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.