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Arbeitstage pro Jahr 2026 und 2027 nach Bundesland – und die Arbeitsstunden pro Jahr
Wie viele Arbeitstage ein Jahr hat, hängt von zwei Dingen ab: auf welche Wochentage die Feiertage fallen und in welchem Bundesland der Arbeitsort liegt. Dieser Beitrag rechnet beide Jahre für alle 16 Länder nach, erklärt den Unterschied zwischen Arbeitstagen und Werktagen und leitet daraus die Arbeitsstunden pro Jahr ab – vor und nach Abzug des Urlaubs.
Arbeitstage 2026 und 2027 je Bundesland
Die folgende Tabelle ist aus dem Kalender und den Feiertagsgesetzen der Länder nachgerechnet. Gezählt sind landesweit geltende gesetzliche Feiertage; regionale Sonderfälle stehen im nächsten Abschnitt. Die Spalte „Werktage“ zählt Montag bis Samstag und ist für die Sechs-Tage-Woche und die Urlaubsrechnung nach dem Bundesurlaubsgesetz relevant.
| Bundesland | Arbeitstage 2026 | Arbeitstage 2027 | Werktage 2026 | Werktage 2027 |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 252 | 253 | 302 | 303 |
| Bayern | 252 | 253 | 302 | 303 |
| Berlin | 254 | 255 | 304 | 305 |
| Brandenburg | 254 | 256 | 303 | 306 |
| Bremen | 254 | 256 | 303 | 306 |
| Hamburg | 254 | 256 | 303 | 306 |
| Hessen | 253 | 255 | 303 | 305 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 254 | 255 | 303 | 305 |
| Niedersachsen | 254 | 256 | 303 | 306 |
| Nordrhein-Westfalen | 253 | 254 | 303 | 304 |
| Rheinland-Pfalz | 253 | 254 | 303 | 304 |
| Saarland | 253 | 254 | 302 | 304 |
| Sachsen | 253 | 255 | 302 | 305 |
| Sachsen-Anhalt | 253 | 255 | 302 | 305 |
| Schleswig-Holstein | 254 | 256 | 303 | 306 |
| Thüringen | 254 | 255 | 303 | 305 |
Ausgangspunkt sind in beiden Jahren 261 Tage von Montag bis Freitag und 313 Tage von Montag bis Samstag. Der Unterschied zwischen den Jahren entsteht fast vollständig durch die Lage der bundesweiten Feiertage: 2026 fallen sieben davon auf einen Wochentag, 2027 nur fünf. Der 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit und beide Weihnachtstage liegen 2027 am Wochenende, 2026 betrifft das nur den 3. Oktober und den 26. Dezember.
Die Feiertage hinter den Zahlen
Bundesrechtlich festgelegt ist nur der Tag der Deutschen Einheit; alle übrigen Feiertage bestimmen die Länder in ihren Feiertagsgesetzen. Neun Feiertage gelten in allen 16 Ländern, die übrigen nur in einzelnen. Entscheidend für die Arbeitstage ist allein, ob ein Feiertag auf Montag bis Freitag fällt.
| Feiertag | 2026 | 2027 | Gilt in |
|---|---|---|---|
| Neujahr | Do, 1.1. | Fr, 1.1. | alle Länder |
| Heilige Drei Könige | Di, 6.1. | Mi, 6.1. | BW, BY, ST |
| Internationaler Frauentag | So, 8.3. | Mo, 8.3. | BE, MV |
| Karfreitag | Fr, 3.4. | Fr, 26.3. | alle Länder |
| Ostermontag | Mo, 6.4. | Mo, 29.3. | alle Länder |
| Tag der Arbeit | Fr, 1.5. | Sa, 1.5. | alle Länder |
| Christi Himmelfahrt | Do, 14.5. | Do, 6.5. | alle Länder |
| Pfingstmontag | Mo, 25.5. | Mo, 17.5. | alle Länder |
| Fronleichnam | Do, 4.6. | Do, 27.5. | BW, BY, HE, NW, RP, SL (teils SN, TH) |
| Augsburger Friedensfest | Sa, 8.8. | So, 8.8. | nur Stadt Augsburg |
| Mariä Himmelfahrt | Sa, 15.8. | So, 15.8. | SL, teils BY |
| Weltkindertag | So, 20.9. | Mo, 20.9. | TH |
| Tag der Deutschen Einheit | Sa, 3.10. | So, 3.10. | alle Länder |
| Reformationstag | Sa, 31.10. | So, 31.10. | BB, HB, HH, MV, NI, SN, ST, SH, TH |
| Allerheiligen | So, 1.11. | Mo, 1.11. | BW, BY, NW, RP, SL |
| Buß- und Bettag | Mi, 18.11. | Mi, 17.11. | SN |
| 1. Weihnachtstag | Fr, 25.12. | Sa, 25.12. | alle Länder |
| 2. Weihnachtstag | Sa, 26.12. | So, 26.12. | alle Länder |
Ostersonntag und Pfingstsonntag sind in Brandenburg ausdrücklich gesetzliche Feiertage, fallen aber naturgemäß auf einen Sonntag und ändern an den Arbeitstagen nichts. Zwei Effekte springen ins Auge: Der Frauentag in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Weltkindertag in Thüringen kosten 2026 keinen Arbeitstag, weil beide auf einen Sonntag fallen – 2027 liegen sie auf einem Montag. Umgekehrt fällt der Reformationstag in beiden Jahren aufs Wochenende, weshalb die neun Länder, in denen er gilt, 2026 und 2027 nicht schlechter dastehen als ohne ihn.
Regionale Sonderfälle: Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Augsburg
Einige Feiertage gelten nicht im ganzen Land, sondern nur in bestimmten Gemeinden. Für eine Arbeitstage-Rechnung zählt dann der Arbeitsort, nicht der Wohnort.
Fronleichnam in Sachsen und Thüringen. In Sachsen ist Fronleichnam nach § 1 SächsSFG nur in den Regionen gesetzlicher Feiertag, die das Innenministerium per Rechtsverordnung bestimmt – betroffen sind Gemeinden im sorbisch-katholisch geprägten Teil des Landkreises Bautzen. In Thüringen gilt er in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung, vor allem im Eichsfeld. Da Fronleichnam 2026 und 2027 auf einen Donnerstag fällt, haben Betriebe in diesen Gemeinden einen Arbeitstag weniger als in der Tabelle angegeben.
Mariä Himmelfahrt in Bayern. Nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feiertagsgesetzes ist der 15. August nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gesetzlicher Feiertag, im Saarland dagegen landesweit. 2026 fällt der Tag auf einen Samstag, 2027 auf einen Sonntag – in beiden Jahren entfällt dadurch kein Arbeitstag der Fünf-Tage-Woche. Für die Sechs-Tage-Woche zählt der Samstag 2026 aber: Betriebe in den betroffenen bayerischen Gemeinden haben dann 301 statt 302 Werktage.
Augsburger Friedensfest. Der 8. August ist nach Art. 1 Abs. 2 des Bayerischen Feiertagsgesetzes ausschließlich im Stadtgebiet Augsburg gesetzlicher Feiertag. 2026 fällt er auf einen Samstag, 2027 auf einen Sonntag; an den Arbeitstagen ändert sich auch hier nichts, an den Werktagen 2026 in Augsburg dagegen schon.
Was nicht als Feiertag zählt
Heiligabend und Silvester sind in keinem Land gesetzliche Feiertage. 2026 fallen beide auf einen Donnerstag, 2027 auf einen Freitag. Ob dort gearbeitet wird, regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Wo die Tage frei oder halb frei sind, sinken die betrieblichen Arbeitstage entsprechend um zwei beziehungsweise um einen Tag – die Tabelle oben bildet nur die gesetzliche Lage ab.
Arbeitstage oder Werktage: die Fünf- und die Sechs-Tage-Woche
Im Alltag werden „Arbeitstage“ und „Werktage“ oft gleichgesetzt. Rechtlich sind sie verschieden, und die Verwechslung führt regelmäßig zu falschen Urlaubszahlen.
Werktage sind nach § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind – also Montag bis Samstag. Auch das Arbeitszeitgesetz rechnet mit Werktagen: § 3 ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden. Arbeitstage sind dagegen die Tage, an denen jemand nach seinem Vertrag tatsächlich arbeitet. Bei der üblichen Fünf-Tage-Woche sind das Montag bis Freitag.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 Abs. 1 BUrlG 24 Werktage. Für die Fünf-Tage-Woche wird umgerechnet: 24 × 5 ÷ 6 = 20 Arbeitstage. Wer an vier Tagen arbeitet, hat entsprechend 16, wer an drei Tagen arbeitet, 12 Urlaubstage. Wie diese Umrechnung bei Minijobs und unregelmäßigen Einsätzen funktioniert, zeigt der Beitrag Urlaubsanspruch im Minijob.
| Merkmal | Fünf-Tage-Woche | Sechs-Tage-Woche |
|---|---|---|
| Gezählte Tage | Montag bis Freitag | Montag bis Samstag |
| Tage 2026 (vor Feiertagen) | 261 | 313 |
| Tage 2026 nach Feiertagen | 252–254 | 302–304 |
| Tage 2027 nach Feiertagen | 253–256 | 303–306 |
| Gesetzlicher Mindesturlaub | 20 Arbeitstage | 24 Werktage |
| Tägliche Arbeitszeit bei 40 h/Woche | 8,0 Stunden | 6,67 Stunden |
| Feiertag am Samstag | kein Effekt | ein Tag weniger |
Bei Teilzeit mit festen Tagen hängt die Zahl der Arbeitstage zusätzlich davon ab, welche Wochentage vereinbart sind. 2026 liegen drei bundesweite Feiertage auf einem Freitag (Karfreitag, 1. Mai, 1. Weihnachtstag), zwei auf einem Montag und zwei auf einem Donnerstag. Wer nur montags bis mittwochs arbeitet, verliert 2026 durch die bundesweiten Feiertage also nur zwei Arbeitstage, wer mittwochs bis freitags arbeitet, fünf. Mehr zur Einordnung von Teilzeitmodellen steht in Teilzeit: Wie viele Stunden?.
Arbeitsstunden pro Jahr berechnen
Aus den Arbeitstagen lassen sich die Arbeitsstunden pro Jahr direkt ableiten. Dabei sind zwei Werte zu unterscheiden: die Sollstunden, die der Vertrag über das Jahr vorsieht, und die tatsächlich zu arbeitenden Stunden, die nach Urlaub übrig bleiben.
Die Formel
Tägliche Arbeitszeit = Wochenstunden ÷ Arbeitstage pro Woche
Jahressollstunden = Arbeitstage im Jahr × tägliche Arbeitszeit
Nettoarbeitstage = Arbeitstage − Urlaubstage
Tatsächliche Jahresarbeitsstunden = Nettoarbeitstage × tägliche Arbeitszeit
Krankheitstage werden in dieser Planungsrechnung nicht abgezogen, weil sie nicht planbar sind. Für eine Kapazitätsplanung lassen sie sich mit einem betrieblichen Erfahrungswert ergänzen; für das Stundenkonto spielen sie keine Rolle, weil sie mit dem Soll gutgeschrieben werden.
| Arbeitstage | Urlaub | Nettoarbeitstage | 38 h/Woche (7,6 h/Tag) | 39 h/Woche (7,8 h/Tag) | 40 h/Woche (8 h/Tag) |
|---|---|---|---|---|---|
| 252 | 20 | 232 | 1.763,2 | 1.809,6 | 1.856,0 |
| 252 | 25 | 227 | 1.725,2 | 1.770,6 | 1.816,0 |
| 252 | 30 | 222 | 1.687,2 | 1.731,6 | 1.776,0 |
| 253 | 20 | 233 | 1.770,8 | 1.817,4 | 1.864,0 |
| 253 | 25 | 228 | 1.732,8 | 1.778,4 | 1.824,0 |
| 253 | 30 | 223 | 1.694,8 | 1.739,4 | 1.784,0 |
| 254 | 20 | 234 | 1.778,4 | 1.825,2 | 1.872,0 |
| 254 | 25 | 229 | 1.740,4 | 1.786,2 | 1.832,0 |
| 254 | 30 | 224 | 1.702,4 | 1.747,2 | 1.792,0 |
| 256 | 20 | 236 | 1.793,6 | 1.840,8 | 1.888,0 |
| 256 | 25 | 231 | 1.755,6 | 1.801,8 | 1.848,0 |
| 256 | 30 | 226 | 1.717,6 | 1.762,8 | 1.808,0 |
252 Arbeitstage gelten 2026 für Baden-Württemberg und Bayern, 253 für Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt, 254 für die übrigen Länder. 256 Arbeitstage erreichen 2027 Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Für 255 Tage (2027 unter anderem Berlin und Hessen) liegen die Werte genau zwischen den Zeilen 254 und 256: bei 40 Stunden und 30 Urlaubstagen 1.800 Stunden.
Rechenbeispiel Nordrhein-Westfalen 2026
Vollzeit mit 39 Wochenstunden an fünf Tagen, 28 Urlaubstage.
Tägliche Arbeitszeit: 39 ÷ 5 = 7,8 Stunden.
Jahressoll: 253 × 7,8 = 1.973,4 Stunden.
Nettoarbeitstage: 253 − 28 = 225 Tage.
Tatsächlich zu arbeiten: 225 × 7,8 = 1.755,0 Stunden.
Dieselbe Stelle in Hamburg hätte 254 Arbeitstage und damit 7,8 Stunden mehr Jahressoll.
Warum Kalenderwert und Durchschnittswert auseinanderliegen
Wer die Jahresstunden über die Wochen statt über die Tage rechnet, kommt auf eine andere Zahl. 40 Wochenstunden × 52 Wochen ergeben 2.080 Stunden, mit der genaueren Jahreslänge von 52,14 Wochen 2.085,71 Stunden. Die Kalenderrechnung für Nordrhein-Westfalen 2026 ergibt dagegen 253 × 8 = 2.024 Stunden.
Die Differenz von rund 60 Stunden sind die Feiertage. Der Wochen-Durchschnitt unterstellt, dass jede Woche voll gearbeitet wird; die Kalenderrechnung zieht Feiertage ab. Beide Werte sind richtig, sie beantworten aber unterschiedliche Fragen: Der Durchschnitt beschreibt die vertraglich bezahlte Arbeitszeit, denn Feiertage werden nach § 2 Abs. 1 EFZG vergütet, obwohl nicht gearbeitet wird. Die Kalenderrechnung beschreibt die Zeit, die tatsächlich zur Verfügung steht. Auf Monatsebene zeigt sich derselbe Effekt; die Herleitung des Faktors 4,33 und die Wahl zwischen Durchschnitts- und Kalendersoll erklärt Arbeitsstunden pro Monat berechnen.
Arbeitstage, Sollstunden und Stundenkonto
Für die Stundenerfassung ist die Zahl der Arbeitstage keine Statistik, sondern die Grundlage des Soll-Ist-Vergleichs. Ein Stundenkonto rechnet je Tag: Für jeden Arbeitstag wird das Tagessoll angesetzt, die erfassten Stunden werden dagegen gebucht, die Differenz läuft in den Saldo.
Daraus folgen drei Regeln, die in der Praxis oft verletzt werden:
- Feiertage nach Arbeitsort hinterlegen. Ein Betrieb mit Standorten in Hessen und Niedersachsen hat 2026 zwei verschiedene Jahressolls – 253 und 254 Tage. Wer nur einen Feiertagskalender pflegt, erzeugt am anderen Standort einen Tag Abweichung je betroffenem Feiertag.
- Feiertag und Urlaub nicht doppelt zählen. Fällt ein Feiertag in einen Urlaub, wird dafür kein Urlaubstag verbraucht. Nach § 3 Abs. 2 BUrlG sind Feiertage keine Werktage; der Urlaubsantrag über Ostern umfasst deshalb weniger Urlaubstage als Kalendertage.
- Abwesenheiten mit dem Soll gutschreiben. Urlaub, Krankheit und Feiertage auf regulären Arbeitstagen werden mit dem Tagessoll belegt, nicht mit null Stunden. Andernfalls entstehen Minusstunden, die es rechtlich nicht gibt.
Was über das Jahressoll hinaus gearbeitet wird, ist Mehrarbeit oder Überstunde – je nach Vertrag mit oder ohne Zuschlag. Wie sich Überstunden daraus berechnen und vergüten lassen, beschreibt Überstunden berechnen; wie der Saldo laufend steuerbar bleibt, Überstunden und Stundenkonto im Griff.
Rechtlich ist die Erfassung keine Kür: Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzuführen. Den Rahmen ordnet die Seite Rechtslage ein.
Was die Erfassung dafür können muss
Eine Tabellenkalkulation kann Arbeitstage zählen, solange ein Standort, ein Arbeitszeitmodell und ein Feiertagskalender genügen. Mit mehreren Bundesländern, Teilzeit an festen Wochentagen und regionalen Feiertagen wie Fronleichnam in einzelnen sächsischen oder thüringischen Gemeinden wird die Pflege aufwendig – und Fehler zeigen sich erst im Jahressaldo.
Eine Erfassungs-App sollte deshalb je Person den Arbeitsort mit passendem Feiertagskalender, die Wochenarbeitszeit und ihre Verteilung auf die Wochentage hinterlegen und daraus das Tagessoll automatisch ableiten. Aplano führt Stundenkonten mit Soll-Ist-Vergleich und verwaltet Urlaub und andere Abwesenheiten über Urlaubskonten; die Zeiterfassung ist dort Teil des Pro-Tarifs mit 4,50 € je Mitarbeiter und Monat netto. Einen Überblick über weitere Systeme gibt der Systemvergleich.
Kurz erklärt
Häufige Fragen
Wie viele Arbeitstage hat das Jahr 2026?
Wie viele Arbeitstage hat das Jahr 2027?
Wie viele Arbeitsstunden hat ein Jahr?
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitstagen und Werktagen?
Zählen Mariä Himmelfahrt und das Augsburger Friedensfest bei den Arbeitstagen?
Sind Heiligabend und Silvester Arbeitstage?
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Über die Autorin
Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- § 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs – mindestens 24 Werktage; Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
- § 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer – werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden.
- § 2 EFZG – Entgeltzahlung an Feiertagen.
- Art. 1 Bayerisches Feiertagsgesetz – Mariä Himmelfahrt nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung, Friedensfest nur in Augsburg.
- § 1 SächsSFG – Gesetzliche Feiertage in Sachsen – Reformationsfest, Buß- und Bettag, Fronleichnam nur in den per Verordnung bestimmten Regionen.
- § 2 Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz – Weltkindertag, Reformationstag, Fronleichnam in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung.
- § 1 Berliner Feiertagsgesetz – Internationaler Frauentag am 8. März.
- § 2 Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und Landesregierung M-V: Frauentag als Feiertag seit 2023.
- BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 – Pflicht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems.
- Aplano: Zeiterfassung, Stundenkonten und Abwesenheiten, abgerufen Oktober 2026.
Redaktionell geprüft am 11. Oktober 2026. Arbeits- und Werktage wurden für die Kalender 2026 und 2027 aus den Feiertagsgesetzen der Länder berechnet; gezählt sind landesweit geltende Feiertage. Gemeindebezogene Feiertage (Fronleichnam in Teilen Sachsens und Thüringens, Mariä Himmelfahrt in Bayern, Friedensfest in Augsburg) sind im Text erläutert. Stundenwerte sind auf eine Nachkommastelle gerundet. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall; Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können zusätzliche freie Tage vorsehen.